
Die Förderung läuft weiter
Gute Nachricht für Handwerksbetriebe: Die Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird verlängert. Die geänderte Fassung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und gilt für alle Anträge ab diesem Datum. Verwendungsnachweise können bis zum 31. Dezember 2028 eingereicht werden.
Damit bleibt die Förderung dort erhalten, wo sie im Handwerk am meisten bringt: bei der Vorbereitung einer Nachfolge, bei einer Übernahme, bei Fachkräften und Führung und bei der strategischen Aufstellung des Betriebs.
So hoch ist der Zuschuss
Gefördert werden Beratungskosten bis 3.500 Euro. Die Höhe richtet sich nach dem Standort der beratenen Betriebsstätte:
- 80 %, höchstens 2.800 Euro, in den neuen Bundesländern ohne Berlin und ohne die Region Leipzig sowie in den Regionen Lüneburg und Trier
- 50 %, höchstens 1.750 Euro, in den alten Bundesländern, in Berlin und in der Region Leipzig
Ein Betrieb kann bis zu zwei Beratungen im Jahr fördern lassen und insgesamt fünf während der Laufzeit.
Was sich ab 2027 ändert
- Kein Regionalpartnergespräch mehr: Das verpflichtende Gespräch vor der Beratung entfällt.
- Antrag mit ELSTER-Konto oder BundID: Viele Betriebe haben über die Steuer bereits ein ELSTER-Zertifikat.
- Weniger Formulare: Die KMU- und De-minimis-Erklärung sowie die Erklärung zur Charta der Grundrechte stehen künftig im Verwendungsnachweisformular.
- Einfacher Zahlungsnachweis: In der Regel reicht eine Umsatzanzeige der Bank.
- Dauer in Stunden: Eine geförderte Beratung darf höchstens 40 Stunden dauern, bisher waren es fünf Tage. Reisezeiten und die Zeit für den Bericht zählen nicht mit.
Was gleich bleibt
Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn das Informationsschreiben der Leitstelle vorliegt. Auch ein vorher unterschriebener Beratungsvertrag zählt schon als Beginn. Nach Abschluss der Beratung, spätestens sechs Monate nach dem Informationsschreiben, werden Beratungsbericht, Rechnung, Zahlungsnachweis und Verwendungsnachweis eingereicht.
Was das für Inhaber bedeutet
Wer in den nächsten zwei Jahren eine Übergabe plant, einen Betrieb übernehmen oder seinen Betrieb neu aufstellen will, kann mit der Förderung fest rechnen. Weil die Verwendungsnachweise bis Ende 2028 eingereicht sein müssen, lohnt es sich nicht, Beratungen auf den letzten Moment zu legen. Eine Nachfolge braucht ohnehin Zeit.
Anträge, die noch 2026 gestellt werden, laufen nach der bisherigen Fassung der Richtlinie.
So unterstützen wir Sie
Innowerk ist beim BAFA als Beratungsunternehmen akkreditiert. Wir prüfen mit Ihnen, ob Ihr Betrieb antragsberechtigt ist und welcher Fördersatz gilt, bereiten die Unterlagen vor und begleiten Sie durch den Antrag. Den Fördercheck machen wir kostenlos.
Kostenlosen Fördercheck anfragen
Quellen: Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ in der Fassung der zweiten Änderung vom 15. Oktober 2026 (BAnz AT 28.10.2026 B3), Merkblätter „Zuschuss, Zahlung und Zahlungsnachweis“ und „Beratungsinhalte und Beratungsbericht“ (Stand 01.01.2027), bafa.de
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